Jahresrechnung 2019 der Stadt Bopfingen
Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat am 24. September 2020 vom Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2019 einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres Kenntnis genommen und beschlossen:
1. Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2019 wird gemäß § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wie folgt festgestellt:
– Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes betragen 37.446.468,42 €
– die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 8.488.254,06 €
– die Zuführung vom Vermögenshaushalt beträgt 0,00 €
– Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes betragen 7.019.043,97 €
– die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage beläuft sich auf 5.187.338,68 €
2. Die im Haushaltsjahr 2019 entstandenen über- und außerplanmäßigen Mehrausgaben werden genehmigt.
3. Im Jahr 2019 können durch den Umstieg auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht zum 1. Januar 2020 keine Haushaltsreste ins Jahr 2020 übernommen werden.
4. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Bopfingen ist der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu machen.
Die Jahresrechnung 2019 und der Rechenschaftsbericht liegen in der Zeit vom 8. Februar 2021 bis einschließlich 18. Februar 2021 bei der Stadt Bopfingen, Stadtkämmerei, während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht öffentlich aus.
Bopfingen, 12. Februar 2021
gez. Dr. Gunter Bühler
Bürgermeister