Öffentliche Bekanntmachung: Billigung des Entwurfs der Einzeländerung des Flächennutzungsplans der VG Bopfingen– Kirchheim – Riesbürg für das Gebiet „Stauferweg“ in Bopfingen
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Bopfingen – Kirchheim – Riesbürg hat am 16. Dezember 2020 in öffentlicher Sitzung die zum Vorentwurf der Flächennutzungsplan – Einzeländerung „Stauferweg“ eingegangenen privaten und öffentlichen Stellungnahmen erörtert und gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.
Der Entwurf der Flächennutzungsplan – Einzeländerung „Stauferweg“ in der Fassung vom 2. Dezember 2020 wurde gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt das weitere Planaufstellungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf der Flächennutzungsplan – Einzeländerung „Stauferweg“ wird mit Begründung und den nach Einschätzung der VG wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom Montag, 28. Dezember 2020 bis einschließlich Mittwoch, 27. Januar 2021 bei der Stadt Bopfingen, Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und Wirtschaftsförderung, Marktplatz 1, 73441 Bopfingen nach vorheriger Terminvereinbarung zu folgenden Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 16.00 bis 17.00 Uhr und Donnerstag 16.00 bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan – Einzeländerung „Stauferweg“ unberücksichtigt bleiben können.
Bopfingen, den 17. Dezember 2020
gez. Dr. Gunter Bühler
Bürgermeister