Öffentliche Zahlungsaufforderung für Grundsteuer und Gewerbesteuer
Am 15. Februar 2021 war die 1. Rate für folgende Steuern: Gewerbesteuer und Grundsteuer A und B fällig. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die nicht rechtzeitigen Zahlungen von Steuern und Abgaben die Veranlagung von Säumniszuschlägen zur Folge hat.
Zahlungspflichtige, die gegenüber der Stadt Bopfingen ein SEPA-Lastschriftmandat abgegeben haben, brauchen Steuerzahlungen nicht zu leisten, da diese von der Stadtkasse zu den fälligen Terminen abgebucht werden.
Nach wie vor bieten wir die Möglichkeit an, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Entsprechende Vordrucke sind bei der Stadtkasse oder beim Steueramt erhältlich.