Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer A und B – rückwirkend zum 1.1.2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 eine rückwirkende Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer A und B zum 01.01.2025 beschlossen. Grund hierfür ist, dass die vom Finanzamt übermittelten Messbeträge deutlich unter den Werten des Vorjahres lagen. Ziel der Stadt war es – wie bereits im Januar 2025 vom Gemeinderat beschlossen – eine sogenannte Aufkommensneutralität zu erreichen. Das bedeutet: Die Grundsteuereinnahmen sollten in etwa auf dem gleichen Niveau wie im Haushaltsjahr 2024 bleiben. 

Symbolbild Grundsteuer

Um diese angestrebte Einnahmengleichheit zu erzielen, war eine Korrektur der Hebesätze notwendig, da die inzwischen vom Finanzamt übermittelten Messbeträge deutlich von den ursprünglich zugrunde gelegten Werten zu Jahresbeginn abweichen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde daher auf 570 % und der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 499 % festgelegt.

Diese Maßnahme dient ausschließlich dazu, das Einnahmenniveau des Vorjahres zu sichern. Die Mittel werden auch dringend für zwingende Investitionen und Maßnahmen zur Erhaltung und Weiterentwicklung unserer Stadt benötigt.

Die neuen Grundsteuerbescheide werden Ihnen ab Mitte Juli 2025 zugestellt.

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