Landesfamilienpass 2023
Auch 2023 ermöglicht der Landesfamilienpass Kindern und ihren Bezugspersonen wieder vergünstigten oder kostenlosen Zugang zu vielen Ausflugszielen. Der Pass ist für berechtigte Familien ab sofort bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhältlich.
Die Voraussetzungen für den Erhalt des Landesfamilienpasses und die Anzahl der Gutscheinkarten bleiben gleich, bei der Ausstellung können neben einer antragstellenden Person (im Pass: Berechtigte Person) noch bis zu 4 weitere Erwachsene (im Pass: Begleitpersonen) eingetragen werden. Familien können weiterhin nur einen Landesfamilienpass beantragen und nur wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind (ab 50 %);
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- ab 1. Januar 2022: Wohngeldberechtigte
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Die Inhaber bereits ausgestellter Familienpässe erhalten, nach Überprüfung der Voraussetzungen die Gutscheinkarte 2021 bei Vorlage Ihres Familienpasses. Darüber hinaus können jederzeit im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bopfingen beim Zutreffen der Voraussetzungen neue Anträge gestellt werden. Familien, die Hartz IV bzw. Kinderzuschlag erhalten, sollten bei der Beantragung einen Leistungsbescheid vorlegen, Familien mit einem schwer behinderten Kind den Schwerbehindertenausweis.
Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und ihre Bezugspersonen auch im kommenden Jahr vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Einen Landesfamilienpass können unter anderem Familien beantragen, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigten Kind.
Mit dem Landesfamilienpass entlasten wir Familien in schwierigen Zeiten finanziell“, sagte Sozial- und Integrationsminister
Manne Lucha am Donnerstag (22. Dezember). „Bei den mehr als 140 Angeboten unserer Kooperationspartner ist sicher für jeden Geschmack etwas dabei. Gerade nach den harten Einschränkungen durch die Pandemie sind gemeinsame Erlebnisse im Kreise der Familie wichtiger denn je. Schon seit längerem haben wir den Landesfamilienpass den gewandelten Familienmodellen angepasst, so dass neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, bis zu vier weitere Begleitpersonen in den Pass eingetragen werden können.
Neben Führungen im oberschwäbischen Schloss Aulendorf können Besucherinnen und Besucher mittels modernster Technik tief in frühere Zeiten eintauchen. Mit Tablet oder Smartphone begeben sie sich bei einem medialen Erlebnisparcours virtuell auf die Spuren der damaligen Schlossherren oder lassen sich bei einer Kostümführung mit der „echten“ Gräfin in die höfische Welt entführen. Derzeit findet dort auch die Familienausstellung „Faszination Kristalle“ statt. Mit dem Landesfamilienpass erhalten Familien einen kostenfreien Eintritt.
Roter Turm Bad Wimpfen: Besitzerinnen und Besitzer des Landesfamilienpasses haben die Möglichkeit, den Roten Turm, der als Wehrturm und östlicher Bergfried der Kaiserpfalz fungierte, kostenfrei zu besuchen.
Mit dabei sind unter anderem auch wieder die vier großen Freizeitparks im Land: der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark
Tripsdrill in Cleebronn, das Ravensburger Spieleland in Meckenbeuren sowie der Schwaben-Park bei Kaisersbach. (Der Gutschein „Schwaben-Park, kann nur zusammen mit einer gültigen Online-Platzreservierung eingelöst werden. Hierzu ist beim Feld Ticketnummer das Wort „Kasse“ einzutragen. Kinder unter 4 Jahren benötigen ebenfalls eine Reservierung. Im Feld Ticketnummer tragen Sie bitte das Alter des Kindes ein. Zum Nachweis reicht hier die Krankenkassenkarte. Bitte drucken Sie den QRCode aus, damit Sie die Reservierung an der Kasse vorweisen können. Die Ermäßigung erhalten Sie gegen Vorlage des Passes und des Gutscheins an der Kasse).
Auch Freizeitbäder, zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besuchen.
Eine Vergünstigung wird auch wieder (ausschließlich an der Kasse) in der Wilhelma Stuttgart gewährt. Der Gutschein berechtigt zusammen mit dem Pass in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober 2023 (Hauptsaison) zum Erwerb einer Familienkarte zum jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs.
Beim Gutschein für das Blühende Barock erhalten Passinhaberinnen und Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von 22,50 Euro. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 17. März 2023 und endet am 3. Dezember 2023.
Der Gutschein für das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart ist das ganze Jahr gültig. Passinhaberinnen und Passinhaber können somit einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr das Museum kostenfrei besuchen.
Auch das Porsche-Museum in Stuttgart hat sein Angebot auf das ganze Jahr ausgeweitet. Es bietet jetzt an einem beliebigen Tag (soweit geöffnet) einmalig einen kostenfreien Eintritt an.
Für das Dornier-Museum in Friedrichshafen erhalten Besitzerinnen und Besitzer des Passes mit dem Gutschein einen ermäßigten Eintritt. Erwachsene zahlen 9,50 Euro (statt 12,50 Euro) und Kinder und Jugendliche von sechs bis 16 Jahren haben freien Eintritt.
Das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf ist derzeit geschlossen. Ob eine Öffnung 2023 stattfindet, ist unklar. Falls doch, bekommen Landesfamilienpassinhaber mit Gutscheinkarte die Familienkarte um fünf Euro ermäßigt, also für 26 Euro. Für Alleinerziehende beträgt der Eintritt 9,50 Euro und 3,50 Euro je Kind.
Die Gutscheinkarte ist ein bargeldwerter Vorteil und darf bei Verlust nicht erneut ausgegeben werden. Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration (http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/) ist eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.