Projektaufruf für LEADER-Vorhaben – umsetzungsreife Projekte können sich bewerben
Für gut vorbereitete Projekte, die den Zielsetzungen der LEADER Jagstregion und zusätzlich den Förderrichtlinien des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) entsprechen, bietet sich kurzfristig die Chance auf eine Förderung über restliche LEADER-Mittel aus der vergangenen Förderperiode 2014-2022. Bis spätestens Mittwoch, den 19. April 2023, können Projektanträge für eine Förderung beim Regionalmanagement in der Geschäftsstelle der LEADER Jagstregion eingereicht werden.

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER 2014-2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits alle für eine sofortige Bewilligung notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.). Ebenfalls muss gewährleistet sein, dass das Vorhaben bis spätestens Ende des Jahres 2024 umgesetzt und bis Anfang des Jahres 2025 der Verwendungsnachweis eingereicht werden kann.
Wir weisen darauf hin, dass die Mittel der LAG, die bisher im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und weiterer Landesprogramme zur Verfügung standen, zwischenzeitlich vollständig gebunden bzw. in einen landesweiten LEADER-Plafond zurückgeflossen sind. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in dieser Auswahlrunde ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.
Die LAG wird jedoch alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und die Zuteilung der entsprechenden Fördermittel beantragen. Die Fördervorschläge stehen allerdings in Konkurrenz mit den Bedarfsanmeldungen anderer LEADERAktionsgruppen im Land. Es muss deshalb damit gerechnet werden, dass von allen LEADER-Aktionsgruppen im Land mehr Fördermittel beantragt werden, als in dem LEADER-Plafond noch Mittel verfügbar sind. Auf Landesebene werden in diesem Fall in einem transparenten und objektiven Verfahren die Mittel den einzelnen Projektträgern nach festgelegten Kriterien zugewiesen. Ob die LAG Jagstregion mit ihren ausgewählten Projekten hierbei dann berücksichtigt werden können, ist gegenwärtig noch nicht absehbar. Vor Antragseinreichung wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der LEADER-Geschäftsstelle Jagstregion zur Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee unbedingt empfohlen.
Details zum 16. Projektaufruf vom 24. März 2023:
- Stichtag für die Einreichung der LEADER-Projektanträge: Mittwoch, 19. April 2023.
- Voraussichtlicher Auswahltermin: Dieser wird den Antragstellerinnen und Antragstellern frühzeitig mitgeteilt.
- Die Projekte müssen bis spätestens Ende des Jahres 2024 abgeschlossen werden und bis Anfang des Jahres 2025 ihren Verwendungsnachweis einreichen können
- Themenbereiche: Anträge können für alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts (2014-2022) der LAG Jagstregion eingereicht werden:
(1) Gemeinschaft und Leben
(2) Bildung und Arbeit
(3) Ländlicher Raum und Nachhaltige Entwicklung
(4) Freizeit und Kultur - Für den Projektaufruf gelten die Förderbedingungen der LEADER Förderperiode 2014-2022.
- Die eingereichten Projektanträge müssen mit der Förderrichtlinie des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) konform sein.
- Offen für Anträge in den Fördermodulen 1 (kommunal), Modul 2 (privat) sowie Modul 6 (private Vorhaben, die den Zielen der Prioritäten 1 bis 6 des Art. 5 der ELER-VO entsprechen).
- Die Auswahlkriterien sind unter www.jagstregion.de öffentlich zugänglich.
- Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf:
LEADER-Geschäftsstelle Jagstregion,
Postadresse:
Obere Straße 13, 73479 Ellwangen
Sitz der Geschäftsstelle:
Obere Straße 11, 73497 Ellwangen
Telefon: 07961 814-96
E-Mail: info@jagstregion.de