Wasserzins- und Abwassergebührenbescheide für das Jahr 2020
Die Wasserzins- und Abwassergebührenbescheide für das Jahr 2020 werden Ende Februar 2021 zugestellt. Wir bitten Sie, die Abrechnung auf Richtigkeit zu prüfen und Reklamationen unverzüglich per Telefon mitzuteilen. Anträge auf Absetzung sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen und nachzuweisen.
Es werden 5 Vorauszahlungen für das Jahr 2021 alle 2 Monate am Monatsende fällig. Die Fälligkeit für den Abrechnungsbetrag 2020 ist im Bescheid ersichtlich. Für Fragen sind wir unter der Telefonnummer 801-25 (Frau Bahmann) zu erreichen.