Studienplatz mit Zulassungsbeschränkung - sich bewerben
Die Bewerbungsverfahren unterscheiden sich abhängig davon, ob Ihr gewünschter Studiengang örtlich zulassungsbeschränkt (Örtliches Vergabeverfahren) oder bundesweit zulassungsbeschränkt (Zentrales Vergabeverfahren) ist.
Um einen Studienplatz im Zentralen Vergabeverfahren bewerben Sie sich direkt bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Bundesweite Zulassungsbeschränkungen gelten für die folgenden Studiengänge:
- Medizin
- Pharmazie
- Tiermedizin
- Zahnmedizin
Konkrete Informationen zum Studienplatzangebot der Stiftung für Hochschulzulassung für das kommende Semester finden Sie in deren Onlineangebot.
Um einen Studienplatz im Örtlichen Vergabeverfahren bewerben Sie sich direkt bei den Hochschulen. Nimmt die Hochschule am Dialogoriertieren Serviceverfahren (DoSV) teil, ist eine Registrierung bei der Siftung für Hochschulzulassung erforderlich.
Onlineantrag und Formulare
- Bewerbungsportal von hochschulstart.de Die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) vergibt zwei mal jährlich Studienplätze für bestimmte Universitäten.
Zuständige Stelle
- die jeweilige Hochschule
- Stiftung für Hochschulzulassung
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Hochschulzugangsberechtigung
- gegebenenfalls Erfüllung spezieller Anforderungen
Hinweis: Die Anforderungen können sich je nach gewähltem Studiengang und Studienort unterscheiden.
Verfahrensablauf
Örtliches Vergabeverfahren
Im Onlineportal der Hochschule oder im Onlineportal der Stiftung für Hochschulzulassung erfahren Sie, ob Ihr Studiengang am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnimmt.
Prüfen Sie daher zuerst, ob das auch für Ihren gewünschten Studiengang gilt:
- Wenn ja, registrieren nutzen Sie sich über das Online-Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung. Hierzu ist eine Registrierung und Erstellung eines Nutzerkontos notwendig. Mit der Registrierungsnummer, die Sie erhalten, bewerben Sie sich online bei den Hochschulen. Sie werden vom Onlineportal der Stiftung automatisch zu den Studienangeboten der Hochschulen geleitet.
- Wenn nein, informieren Sie sich zum weiteren Vorgehen direkt bei der Hochschule.
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Dieser enthält Angaben über die Fristen für die Annahme des Studienplatzes und die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule. Fällt die Entscheidung negativ aus, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Achtung: Teile der Auswahlverfahren und Aufnahmeprüfungen finden zu einem früheren Zeitpunkt statt. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Hochschule.
Zentrales Vergabeverfahren
Die Studienplatzvergabe für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie oder Tiermedizin erfolgt ebenfalls über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Die für die Bewerbung notwendigen Dokumente einschließlich des ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars müssen Sie per Post bei die Stiftung für Hochschulzulassung einreichen. Konkrete Informationen zum Zentralen Vergabeverfahren erhalten Sie bei der Stiftung für Hochschulzulassung.
Die Stiftung für Hochschulzulassung prüft dann Ihre Angaben. Sobald Ihr Antrag von der Stiftung für Hochschulzulassung bearbeitet wurde, erhalten Sie eine weitere elektronische Bestätigung. Nach der Antragstellung können Sie über das Nutzerkonto stets den aktuellen Stand Ihrer Bewerbungen verfolgen.
Im Falle einer Studienplatzzusage erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid Angaben über die Fristen zur Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule.
Fristen
Örtliches Vergabeverfahren
Für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängeder Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (staatlichen Fachhochschulen) gelten folgende Fristen:
- 15. Januar für das kommende Sommersemester und der 15. Juli für das kommende Wintersemester.
Zentrales Vergabeverfahren
Für die Bewerbung im Zentralen Vergabeverfahren (Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin) gelten folgende Fristen:
- 15. Januar für das kommende Sommersemester und der 15. Juli für das kommende Wintersemester.
Ausnahmen
- Der Anmeldeschluss für die Sporteingangsprüfung ist unterschiedlich festgelegt (z.B. der 1. oder 15. Mai).
- Der Anmeldeschluss für die Aufnahmeprüfungen zum Studium der Fächer Musik bzw. Kunst an den Pädagogischen Hochschulen ist teilweise auch unterschiedlich festgelegt.
- Masterstudiengänge haben oft andere , zum Teil deutlich frühere Bewerbungstermine.
Die genauen Bewerbungs-, Annahme- und Einschreibefristen sowie die Dauer der jeweiligen Vorlesungszeit finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Wunschhochschule.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich, je nach Bewerbungsverfahren, Studiengang und Hochschule
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
Über die Regeln der Studienplatzvergabe (Auswahlquoten und Ähnliches) informieren Sie sich bitte direkt auf dem Studienportal "hochschulstart.de".
Rechtsgrundlage
- Staatsvertrag über die Hochschulzulassung
- Hochschulzulassungsgesetz (HZG)
- Hochschulzulassungsverordnung (HZVO)
- Satzungen der Hochschulen
Freigabevermerk
13.02.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg