Bopfingen und Riesbürg gründen interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Standesamtswesens

Die Stadt Bopfingen und die Gemeinde Riesbürg verstärken ihre interkommunale Zusammenarbeit und bilden künftig einen einheitlichen Standesamtsbezirk. Ab Oktober wird das Riesbürger Standesamt damit vom Standesamt Bopfingen mitverwaltet.

Bürgermeister Dr. Bühler und Bürgermeister Freihart unterzeichnen die öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Bopfingens Bürgermeister Dr. Gunter Bühler und sein Riesbürger Amtskollege Willibald Freihart haben aus diesem Anlass am 1. August im Rathaus Bopfingen eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterzeichnet, nachdem beide Gemeinderäte einhellig ihre Zustimmung zu der Kooperation erteilten. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Aufgaben des Personenstandswesens künftig auf die Stadt Bopfingen übergehen. Diese werden künftig durch die Stadt Bopfingen in eigener Zuständigkeit für den einheitlichen Standesamtsbezirk erfüllt. Die relativ überschaubare Anzahl an Fällen bei der Gemeinde Riesbürg hatte deutlich gemacht, dass eine Kooperation im Standesamtswesen sinnvoll ist.

Bereits bei der Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses habe man bezüglich interkommunaler Zusammenarbeit sehr positive Erfahrungen gemacht. Diese Aufgabe wird seit dem Jahr 2020 für acht weitere Städte und Gemeinden zentral in Bopfingen erfüllt. Die neu geschaffene Organisationsform erhält von allen beteiligten Partnern Zuspruch und zeigt, wie eine gleichberechtigte Zusammenarbeit auf Augenhöhe unter mehreren Kommunen zum Nutzen aller sein kann.

Der einheitliche Standesamtsbezirk wird zum 01.10.2023 gegründet. Ab diesem Zeitpunkt können sich die Bürgerinnen und Bürger Riesbürgs in allen Personenstandsangelegenheiten an das Standesamt im Rathaus Bopfingen wenden. Standesamtliche Trauungen sind jedoch weiterhin in der Gemeinde Riesbürg in den bisher gewidmeten Trauräumen möglich. Hierfür stehen auch in Zukunft Eheschließungsstandesbeamte/-innen der Gemeinde Riesbürg zur Verfügung.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung finden Sie hier: