Gutachterausschuss
Die Städte und Gemeinden Bopfingen, Abtsgmünd, Hüttlingen, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Oberkochen, Riesbürg und Westhausen haben sich im Jahr 2020 auf eine interkommunale Zusammenarbeit im Gutachterausschusswesen verständigt und eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterzeichnet. Demnach wurde zum 1. Juli 2020 ein gemeinsamer Gutachterausschuss mit Geschäftsstelle in Bopfingen eingerichtet. Die Stadt Bopfingen erfüllt seitdem anstelle der abgebenden Städte und Gemeinden die übertragenen Aufgaben in eigener Zuständigkeit. Mit der Bildung der neuen Einrichtung wurde ein Zuständigkeitsbereich geschaffen, in dem das Aufkommen an Kauffällen vergrößert und dadurch eine ausreichende Basis für die dringend notwendige Ableitung der gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsdaten geschaffen wurde. Dadurch wird eine deutlich verbesserte Qualität in der Aufgabenerfüllung und damit eine höhere Rechtssicherheit erwartet. Der Gemeinsame Gutachterausschuss nahm zum 01.07.2020 in der neuen Geschäftsstelle in der Bahnhofweg 12, Bopfingen, seinen Betrieb auf.
Aufgaben
Die wichtigsten Aufgaben des Gutachterausschusses sind die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung als wesentliche Arbeitsgrundlage, die Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstigen Wertermittlungsdaten sowie die Erstellung von Verkehrswertgutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken.
Ihre Ansprechpartner
Leiter Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Sekretariat Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 finden Sie hier.