Mediatisierung oder das Ende der Reichsstadt

In Folge des unter Napoleon geschlossenen Friedens in Paris am 20. Mai 1802 nahmen deutsche Fürsten die ihnen zugesprochenen Gebiete in Besitz. Bopfingen wurde neben etlichen anderen Reichsstädten Bayern zugesprochen und ging so am 01. September 1802 in bayerischen Besitz über, wobei die Verwaltung der Stadt weitestgehend in Bopfinger Hand blieb. Mit allen Rechten war Bayern vom Reichsdeputationshauptschluss im Jahr 1803 an bis 1810 Besitzer des Bopfinger Gebietes.
Nachdem jedoch der dritte Koalitionskrieg durch Österreich 1805 ausgelöst und von Napoleon niedergeschlagen wurde, kam es zu weiteren territorialen Gewinnen für Bayern und Württemberg. Der Friede von Preßburg sicherte Napoleon zusätzliche Autorität und unter dessen Protektorat wurde schließlich der Rheinbund geschlossen. Nach Frankreichs Sieg über Österreich wurden die Rheinbundfürsten wiederum belohnt und durch den Staatsvertrag von Compiègne 1810 erhielt Württemberg schließlich alle Bayerischen Besitzungen westlich einer von Waldmannshofen bei Mergentheim verlaufenden Grenzlinie.
Durch diesen Beschluss fiel Bopfingen schließlich an das Königreich Württemberg. Mit dem Übergang an Württemberg und in den Verwaltungsbesitz von König Friedrich I. traten neue Gesetze in Kraft. Die vorhergehende Selbstverwaltungsfreiheit der Reichsstadt wurde nach und nach aufgelöst und durch zentrale Gesetzgebungen ersetzt. Auch die reichsstädtischen Verpflichtungen und Schulden wurden in diesem Zuge aufgelöst.