Aufstellung des Bebauungsplans „Steigweg“, Bopfingen

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat am 21.03.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Steigweg“, Gemarkung Bopfingen einen Bebauungsplan aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

Durch den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum geschaffen werden. Als Art der zulässigen Nutzung soll deshalb ein „Allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 BauNVO (Baunutzungsverordnung) festgesetzt werden. Durch Festsetzungen zum Maß der zulässigen Nutzung soll das vorhandene Ortsbild der Umgebung geschützt werden.
 
Als erste Annäherung an die genannte Zielsetzung wurde ein Abgrenzungsplan, mit Datum vom 06.03.2024, erstellt, welcher als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren dienen soll. Der Planbereich ist im beiliegenden Kartenausschnitt dargestellt.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet in Form einer Planauflage bei der Stadt Bopfingen, Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und Wirtschaftsförderung, Marktplatz 1 73441 Bopfingen, von Montag, 08. April 2024 bis einschließlich Dienstag, 07. Mai 2024 zu den regulären Öffnungszeiten von
 
Montag bis Freitag       8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                     16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag                 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
 
statt. Des Weiteren werden die Unterlagen nachfolgend zum Download bereitgestellt.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift ober per Email an stadtbauamt@bopfingen.de – Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Bopfingen, den 28. März 2024
 
Stadt Bopfingen
gez. Dr. Gunter Bühler
Bürgermeister