Aufstellung des Bebauungsplans „Historische Altstadt“, Bopfingen

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat am 16. Mai 2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Historische Altstadt“, Gemarkung Bopfingen, einen Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

Durch den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften soll das historische Stadtbild geschützt werden sowie die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur weiteren Innenentwicklung geschaffen werden. Hierzu werden Festsetzungen zu Art und Maß der zulässigen Nutzung erforderlich, die im bestehenden Baulinienplan aus dem Jahr 1957 nicht geregelt sind. Ziel ist eine maßvolle Verdichtung zu ermöglichen und gleichzeitig das Stadtbild und den bestehenden Charme der Innenstadt zu bewahren. Dies erfordert Festsetzungen im Bebauungsplan, die den historischen Stadtgrundriss weiterführen und Gebäudesanierungen sowie Neubauten im Sinne des historischen Gebäudebestandes gewährleisten sollen.
 
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.  Somit ergibt sich durch die Ziele der Planung das Erfordernis zur Planaufstellung.
 
Maßgebend ist der Vorentwurf des Bebauungsplans mit dem Stand vom 30. April 2024.
Der Planbereich ist im beiliegenden Kartenausschnitt dargestellt.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit findet in Form einer Planauflage bei der Stadt Bopfingen, Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und Wirtschaftsförderung, Marktplatz 1, 73441 Bopfingen, von Montag, 03. Juni 2024 bis einschließlich Mittwoch, 03. Juli 2024 zu den regulären Öffnungszeiten von
 
Montag bis Freitag       8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                     16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag                 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
 
statt. Des Weiteren werden die Unterlagen nachfolgend zum Download bereitgestellt.

In dem oben genannten Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit - insbesondere auch Kinder und Jugendliche - über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Stadt Bopfingen, Bauamt, Marktplatz 1, 73441 Bopfingen, oder per Email an stadtbauamt@bopfingen.de wenden und zur Planung äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen (nach Abschluss des Verfahrens) mitgeteilt wird, ist die Angabe der vollen Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin anzugeben.
  
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
  
Bopfingen, 24. Mai 2024
 
Stadt Bopfingen
gez. Dr. Gunter Bühler
Bürgermeister