Bundestagswahl 2025

Auf dieser Seite finden Sie in den kommenden Wochen alle wichtigen Informationen rund um die Bundestagswahl am 23. Februar 2025.

Bekanntmachungen

Information für Briefwähler

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen bzw. Wahlscheinen für die Bundestagswahl 2025 über die Homepage der Stadt Bopfingen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich, da eine elektronische Verarbeitung und anschließende Zustellung der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg nicht mehr gesichert ist.

Eine Beantragung per eMail an n.birkmann@bopfingen.de ist noch bis Donnerstag, 20.02.2025, 12 Uhr möglich, wenn die Abholung der Briefwahlunterlagen persönlich oder durch einen Bevollmächtigten (gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) im Rathaus bis spätestens Freitag, 21.02.2025, 15 Uhr gesichert ist.

Eine Beantragung durch Vorsprache und direkte Abholung im Rathaus ist persönlich oder durch einen Bevollmächtigen noch bis Freitag, 21.02.2025, 15 Uhr möglich. Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro der Stadt Bopfingen, Tel. 07362/801-62, gerne zur Verfügung.

Wichtige Information zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Durch die Kurzfristigkeit ergeben sich insbesondere im Hinblick auf die Organisation der Briefwahl einige Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Die Wahlbenachrichtigungen müssen allen wahlberechtigten Personen spätestens am 02.02.2025 (21. Tag vor der Wahl) zugestellt sein. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen wird zentral über das kommunale Rechenzentrum gesteuert. In Bopfingen soll der Versand der Wahlbenachrichtigungen voraussichtlich ab dem 21.01.2025 erfolgen. Ein Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen kann auch bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden.  In diesem Fall ist der Antrag schriftlich per E-Mail oder Post unter Angabe des vollständigen Namens, der Adresse und des Geburtsdatums einzureichen. Der Antrag kann auch durch persönliche Vorsprache, unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes, direkt im Bürgerbüro gestellt werden. Bitte geben bei der Beantragung an, ob Sie die Briefwahlunterlagen persönlich abholen möchten oder an welche Anschrift diese zugesandt werden sollen. Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen bieten wir ausdrücklich die Möglichkeit an, direkt vor Ort im Rathaus zu wählen. Im Hinblick auf den engen Zeitrahmen der Briefwahlmöglichkeit bitten wir darum, nach Möglichkeit von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Wir weisen darauf hin, dass die Wahlunterlagen (Stimmzettel) voraussichtlich erst ab dem 6. Februar 2025 vorliegen werden und erst dann die Bearbeitung der Wahlscheinanträge bzw. der Versand oder die Abhoung der Briefwahlunterlagen möglich ist. 

Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik

Liebe Wählerinnen und Wähler,

der Wahlbezirk 001-02 Bopfingen II (Schranne) wurde vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Nach dem Wahlstatistikgesetz sind in den herangezogenen Stichprobenwahlbezirken bei der Bundestagswahl 2025 Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wählerinnen und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge zu erstellen.

Erhoben werden sollen in den Stichprobenwahlbezirken die

a) Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wählerinnen und Wähler. Die Auszählungen sollen von den Gemeinden anhand der Wählerverzeichnisse nach dem Wahltag vorgenommen werden.

b) Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und Altersgruppen der Wähler. Die Auszählungen werden vom Statistischen Landesamt anhand der übermittelten Stimmzettel der Stichprobenwahlbezirke vorgenommen.

Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen sind. So können Daten über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden.

Wählerinnen und Wähler im Wahlbezirk 001-02 Bopfingen II erhalten deshalb im Wahllokal vom Wahlvorstand Stimmzettel mit diesem Unterscheidungsaufdruck ausgehändigt.

Wichtig für Sie zu wissen ist, dass die Wahrung des Wahlgeheimnisses zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist und bei der Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik oberster Grundsatz ist.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte beiliegendem Flyer.

Für Rückfragen steht Ihnen Hauptamtsleiter Daniel Bäuerle (Tel. 07362/801-30) gerne zur Verfügung.

Stadtverwaltung Bopfingen

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.
 
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
 
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
 
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
 
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Merkblatt zum Wahlrecht

Informationsmaterialien zum Schutz der Bundestagswahl