Aufstellung des Bebauungsplans „Beim Altersheim“, Bopfingen
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat am 25. April 2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Beim Altersheim“, Gemarkung Bopfingen, einen Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Durch den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von weiterem Wohnraum und künftigen Entwicklungen im Gebiet geschaffen werden.
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Somit ergibt sich durch die Ziele der Planung das Erfordernis zur Planaufstellung.
Als erste Annäherung an die genannte Zielsetzung wurde ein Abgrenzungsplan mit dem Stand vom 05. April 2024 erstellt, welcher als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren dient.
Der Planbereich ist im beiliegenden Kartenausschnitt dargestellt.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit findet in Form einer Planauflage bei der Stadt Bopfingen, Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und Wirtschaftsförderung, Marktplatz 1, 73441 Bopfingen, von Montag, 13. Mai 2024 bis einschließlich Mittwoch, 12. Juni 2024 zu den regulären Öffnungszeiten von
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
statt. Des Weiteren werden die Unterlagen nachfolgend zum Download bereitgestellt.
In dem oben genannten Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit - insbesondere auch Kinder und Jugendliche - über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Stadt Bopfingen, Bauamt, Marktplatz 1, 73441 Bopfingen, oder per Email an stadtbauamt@bopfingen.de wenden und zur Planung äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen (nach Abschluss des Verfahrens) mitgeteilt wird, ist die Angabe der vollen Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bopfingen, 03. Mai 2024
Stadt Bopfingen
gez. Dr. Gunter Bühler
Bürgermeister