Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Bopfingen ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
 
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.bopfingen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar: PDF-Downloads werden sukzessive überarbeitet und barrierefrei zur Verfügung gestellt.

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.04.2022 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

3. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie bei der Bedienung der Website auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge für die Gebrauchstauglichkeit haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an: infobopfingen@bopfingen.de

4. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Stadt Bopfingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. 

Falls die Stadt Bopfingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
 
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
 
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Die Kontaktdaten der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Ostalbkreises finden Sie hier.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Sonstige Hinweise

Bei der Umsetzung des Internetauftritts komm.one wurde darauf geachtet, die Seiten so zu gestalten, dass jeder sie nutzen und lesen kann. Dies gilt insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen.

Die Inhalte unseres Internetauftritts stehen überwiegend barrierefrei zur Verfügung. Wir arbeiten daran, schnellstmöglich die wichtigsten Seiten auch in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.

Neben allgemeinen Aspekten wie konsequenter CSS-Umsetzung, integrierten Texten zur Beschreibung von Grafiken, Möglichkeiten zur Bedienung mit der Tastatur werden auch spezielle Funktionen angeboten, die die Gebrauchstauglichkeit erhöhen, wie zum Beispiel die Einstellungsmöglichkeiten des Konrastes (siehe nächster Unterpunkt).
 

Einstellung des Kontrastes

Sollten Sie Schwierigkeiten mit dem Kontrast der Schrift haben, so können Sie mit Klick auf den Button "Kontrastumschaltung" eine alternative Darstellungsvariante mit höheren Kontrasten wählen.