Bopfingen darf sich offiziell „Die Ipfmessstadt“ nennen
Innenminister Thomas Strobl machte der Stadt Bopfingen den Weg zum Führen der Zusatzbezeichnung „Die Ipfmessstadt“ frei. Mit den Zusatzbezeichnungen stärkt das Land Baden-Württemberg die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl in den Kommunen vor Ort.
„Die Stadt Bopfingen beglückwünsche ich herzlich zur Zusatzbezeichnung ‚Die Ipfmessstadt‘! Mit Zusatzbezeichnungen stärken wir die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort, kurz: Wir stärken unsere Städte und Gemeinden. Deshalb habe ich mich dafür stark gemacht, dass unsere Kommunen diese Möglichkeit bekommen. Bopfingen ist zu Recht stolz auf seine Ipfmess. Sie ist eine mehr als 200 Jahre alte Traditionsveranstaltung, welche weit über die Stadtgrenzen Bopfingens hinaus bekannt ist und auch überregional von großer kultureller und historischer Bedeutung ist. Sie prägt den Jahreskalender der gesamten Raumschaft seit 1811. Am ersten Juli-Wochenende komme ich immer wieder gerne nach Bopfingen“, sagte der Stv. Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl.
„Wir freuen uns alle sehr, dass man uns die Möglichkeit gibt uns offiziell „Die Ipfmessstadt“ nennen zu dürfen. Damit wird das Lebensgefühl und die Identität der Menschen einer ganzen Region auf ganz besondere Weise ausgedrückt. Herzlichen Dank an das Land Baden-Württemberg!“, sagte Bürgermeister Dr. Gunter Bühler.
Die Stadt Bopfingen darf die Zusatzbezeichnung formal ab dem 1. Dezember 2025 führen. Bopfingen gehört damit zu nunmehr rund 130 Gemeinden bzw. Ortsteilen, die eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen. Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht. Am 2. Dezember 2020 hatte der Landtag von Baden-Württemberg auf Initiative von Innenminister Thomas Strobl eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert wurde.
Von besonderer Bedeutung ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Ortsteils können mit einer entsprechenden Bezeichnung deutlicher hervorgehoben werden. Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden.
Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.
