Vorankündigung: Wasser- und Abwassergebühren zum 01. Januar 2026
Die Stadt Bopfingen plant die Wasserzins- und Abwassergebühren neu zu kalkulieren. Die letzte Anpassung der Wasserzins- und Abwassergebühren erfolgte zum 01. Januar 2023; aktuell beträgt der Wasserpreis 2,40 €/m³, zzgl. 7% MwSt., die Abwassergebühr 2,56 €/m³, die Niederschlagswassergebühr 0,39 €/m².
Zur Planungssicherheit weist die Stadt Bopfingen formhalber darauf hin, dass sich der Wasserpreis auf maximal 2,90 €/m³, zzgl. 7% MwSt.; die Abwassergebühr maximal auf 3,80 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf maximal 0,50 €/m² erhöhen kann. Diese Gebührenobergrenze darf nicht überschritten werden.
Weiter wird die Stadt Bopfingen die Zählergrundgebühren überprüfen und neu kalkulieren. Die letzte Anpassung der Zählergrundgebühr erfolgte mit der Wasserversorgungssatzung vom 22. September 2011. Auch bei den Zählergrundgebühren möchten wir Sie auf die maximale Erhöhung hinweisen, welche jedoch nicht überschritten werden darf.
Eine Neuberechnung erfolgt auch bei den Standrohrgebühren. Diese werden ab dem Jahr 2026 für jedes Standrohr NW 50/50 mit WZ Qn6 auf einmalig pauschal 70,-€ gesetzt. Diese Gebühr beinhaltet die Benutzung des Standrohr für eine Kalenderwoche. Jede weitere Kalenderwoche wird mit wöchentlich 5,-€ berechnet.
Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze ergeben können, die für die ab dem 01. Januar 2026 in Anspruch genommenen Leistungen im Wasser- und Abwasserbereich gültig wären sowie für die Zählergrundgebühr.
Sollten Sie Fragen zu dieser Vorankündigung haben, dürfen Sie sich gerne an Herrn Martin Dreher, Telefon: 07362/801-26 wenden.
Bopfingen, den 18. Dezember 2025
Dr. Gunter Bühler
Bürgermeister
